Die Rechtslage für Mediatoren hat sich verändert, insbesondere durch die gesetzliche Verankerung der Mediationssupervision. Seit dem Jahr 2012 ist die Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ gemäß § 5 Abs. 2 des Mediationsgesetzes rechtlich geschützt. Personen, die diese Bezeichnung unrechtmäßig führen, riskieren eine Abmahnung und möglicherweise eine Unterlassungsklage.
Die Rechtsverordnung zur Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV), die am 1. September 2017 in Kraft getreten ist, regelt verschiedene Aspekte:
- Den erforderlichen inhaltlichen und zeitlichen Umfang der Ausbildung zum Zertifizierten Mediator.
- Die Verpflichtung zur Durchführung von Praxisfällen als Teil der Ausbildung.
- Die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung für Zertifizierte Mediatoren.
- Übergangsregelungen für bereits ausgebildete Mediatoren.
Zusätzlich hat der Gesetzgeber die Supervision für Mediatoren zur Qualitätssicherung verankert, indem er sie in der ZMediatAusbV vorschreibt. Dies unterstreicht die Bedeutung der fortlaufenden Weiterentwicklung und Reflexion für Mediatoren, um eine qualitativ hochwertige Mediationspraxis zu gewährleisten.